Fassadenreinigung- Was ich wissen sollte

Eine Fassadenreinigung ist sehr wichtig, denn oftmals gibt es Verschmutzungen von Temperaturschwankungen, Hagel, Wind, Feuchtigkeit, Pilz, Moose, Algen und Abgasen. Die Fassade sollte immer ordentlich sein, denn es handelt sich um das Gesicht des Hauses. Der erste Eindruck zählt schließlich, wenn Menschen auf ein Gebäude zugehen. Im Laufe der Zeit lagert sich Schmutz allerdings ab und hier ist die Reinigung notwendig. Jedes Haus bleibt geschützt, wenn es zu einer regelmäßigen Reinigung kommt. Spätestens beim Verkauf des Hauses ist die Reinigung notwendig. Der Wert des Hauses wird gesteigert und auch ein schnellerer Verkauf kann damit möglich sein. Bei Bestandsimmobilien geht es allerdings auch um einen nachhaltigen Schutz von der Bausubstanz.

Ab wann lohnt sich eine Fassadenreinigung?

Generell kann eine Fassade immer gereinigt werden, wenn es keine Risse gibt und die Fassade intakt ist. Eine Topadresse zur Fassadenreinigung Düsseldorf gibt es hier. Sollte es bei einer Fassade Schäden geben, ist eine Sanierung oftmals notwendig. Experten teilen sonst mit, dass die Fassadenreinigung am besten spätestens alle zehn Jahre durchgeführt werden sollte. Die Faustregel ist, dass die Fassade immer gesäubert werden sollte, wenn es die ersten Verschmutzungen gibt. Die Häufigkeit der Reinigung hängt davon ab, wie der Grad der Verschmutzung ist. Am besten wird die Fassade in regelmäßigen kurzen Abständen geprüft und dann kann die Reinigung erfolgen, um die Fassade auch dauerhaft intakt zu halten.

Kann ich eine Fassadenreinigung von der Steuer absetzen?

Wird eine Fassadenreinigung geplant, dann entstehen oft hohe Kosten. Die Kosten können nicht von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Haus selbst bewohnt wird. Ist ein Gebäude allerdings vermietet, können die Kosten als Betriebsausgaben dann steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten werden mit den Einnahmen verrechnet, welche durch die Vermietung des Objekts bezogen werden und der steuerpflichtige Gewinn wird dann gemindert. Die Vermieter legen die Kosten gerne auf die Vermieter um, doch diese können auch direkt in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Privatleute sind die Kosten allerdings nicht absetzbar. Einmalige Dienstleistungen im Bereich der Reparatur und Wartung sind neben den regelmäßigen Ausgaben für Schornsteinfeger, Gärtner und Hausmeister steuerlich absetzbar. Geltend gemacht werden beispielsweise auch Sanierungsarbeiten, Wachdienste, Ungezieferbekämpfung, Hausreinigung oder Winterdienst.

Wer ist verantwortlich für die Beauftragung einer Fassadenreinigung?

Generell kann die Fassadenreinigung vom Fachmann oder selbst durchgeführt werden. Die richtige Methode hängt ab von dem Grad der Verschmutzung und von der Verschmutzung an sich. Zu beachten ist, dass oftmals auch Hebebühnen oder Leitern benötigt werden, wodurch Fachleute meist beauftragt werden. Die Fachleute kennen sich gut aus mit den Verschmutzungen, mit den Fassaden und den entsprechenden Reinigungsmitteln. Beauftragt wird die Fassadenreinigung von dem Eigentümer eines Gebäudes. Die Mieter beauftragen eine Reinigung nicht und sprechen die Arbeiten hier mit den Eigentümern ab. Die Eigentümer der Häuser sind verantwortlich für die Fassaden und den Werterhalt des Eigentums. Die Eigentümer müssen auch entscheiden, was bei Verschmutzungen der Fassaden unternommen werden kann. Nicht alle Fassadentypen sind auch gleich einfach zu reinigen und mehrstöckige Gebäude sind besonders schwierig. Fachleute prüfen die Fassaden dann auch gleich entsprechend auf Beschädigungen und können dazu entsprechende Tipps abgeben. Verschmutzungen in einer gewissen Höhe werden nur mithilfe von Hubwagen oder Leitern entfernt, wodurch auch hier Eigentümer überwiegend nicht selbst agieren.